Am 1. Mai 2004 trat Ungarn der Europäischen Union bei. Mit dem Eintritt ist Ungarn die Verpflichtung eingegangen den Euro als Zahlungsmittel zu führen. Allerdings ist dies an keinen zeitlichen Rahmen gebunden. Mit der Aussage des ungarischen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány wurde angekündigt, dass Ungarn nicht vor dem Jahre 2010 den Euro als Währung übernehmen wird. Der Erwerb einer Immobilie in Ungarn als Feriendomizil oder Altersruhesitz ist begehrt und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Preise sind trotz der Einführung des Euros vergleichsweise immer noch günstig. Als besonders gefragtes Objekt gilt ein Ferienhaus Ungarn bzw. Ferienhaus Balaton.
Was kann man kaufen?
Gekauft werden darf so ziemlich alles, was sich innerhalb von Gemeinden befindet. Es gibt aber Einschränkungen. Dazu gehören teilweise Liegenschaften am Plattensee. Rigoros verboten ist der Erwerb von denkmalgeschützten Bauwerken und Immobilien in Naturschutzgebieten. Auch landwirtschaftliche Nutzfläche darf nicht gekauft werden. Zusätzlich können die jeweiligen Gemeinden ihre eigenen Kaufeinschränkungen treffen.
Beim Immobilienkauf in Ungarn sollte man, genauso wie in anderen Ländern, immer die Unterstützung eines gebietserfahrenen Fachmanns zu Rate ziehen. Es kommt vor, dass ausländischen Immobilienkäufern Objekte angeboten werden, die sie rechtlich nicht kaufen können. Das muß nicht aus böser Absicht, sondern einfach aus Unkenntnis der rechtlichen Situation geschehen.
Wie wird der Kauf abgewickelt?
Beim Kauf eines Objekts wird der notarielle Kaufvertrag meist in der Muttersprache des Käufers und des Verkäufers erstellt, zumindest, wenn man einen fach- und landeskundigen Immobilienmakler mit der Abwicklung beauftragt. Die zur Registrierung des Eigentums im Grundbuchamt erforderlichen Zustimmungen werden bei der örtlichen Verwaltungsbehörde eingeholt (kann wiederum der beauftragte Makler besorgen). Nach etwa einem Monat ab Ausfertigung des Kaufvertrags erhält der Käufer in der Regel den Grundbuchauszug und alle dazugehörigen Dokumente. In Ungarn eingetragenes Eigentumsrecht wird wie im europäischen Ausland behandelt. Dadurch ist also Verkauf oder Vererbung möglich.
Nach dem Grundbucheintrag wird dem Käufer eine Steuer in Form einer Gebühr auferlegt. Diese Erwerbssteuer ist innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum zu begleichen. Der Käufer muss also die Grunderwerbssteuer tragen. Sie wird vom Gebührenamt vorgeschrieben und beträgt bei einem Wochenendhaus, Ferienhaus oder Geschäftshaus etwa 10%. Dieser Satz kann sich natürlich ändern.
Welche laufenden Kosten fallen an?
Wie überall fallen bei einer Immobilie Ungarn bzw. Immobilie Balaton natürlich laufende Kosten an. Die örtliche Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und bewegt sich derzeit im Durchschnitt bei etwa 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Versicherungen werden ähnlich wie in Deutschland gehandhabt, man kann sein Objekt also gegen alle üblichen Schäden decken lassen. Da es sich bei einer Immobilie Ungarn bzw. Immobilie Balaton um einen Ferien- oder Zweitwohnsitz handelt, wird man sich nicht das ganze Jahr über im Objekt aufhalten. In den Abwesenheitszeiten sollte das Objekt sporadisch oder regelmäßig betreut werden. Manche Besitzer beauftragen damit ein örtliches Anwaltsbüro, andere treffen persönliche Vereinbarungen mit Nachbarn. Mehr Informationen über den derzeitige Immobileinmarkt, aktuelle Immobilien-Nachrichten und Informationen über den Erwerb und die Geldanlage in Grundstücke in Ungarn (Balaton), finden Sie im Internt auf speziellen Portalen die sich mit dem Thema Immobile tiefgründiger beschäftigen.